Impressum - AGB
Angaben gemäß § 5 TMG:
Betreiber der Website
Lorenz & Partner GbR
Hintergasse 4
99819 Krauthause; Ernst-Thälmann- Strasse 4, 99831 Amt Creuzburg Kontakt:
Telefon: 0171-
3176747
Telefax:
Email: info@crazy4diving.de
Vertreten durch:
D. Lorenz
Verliehen durch: Bundesrepublik Deutschland
Ust-Id.DE304926041
Steuernummer: 155/158/28807
Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken:
crazy4diving.de
Jobesports.com
bicsports.com
Choppy Water
Boards and More
Cressi Sub
Haftungsausschluss:
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California 94025, USA. Die Facebook-Plugins erscheinen
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erhalten Sie unter:
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Verordnung (EU) Nr. 524/2013
Über folgenden Link können Sie die Verordnung
(EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten einsehen:
https://webgate.ec.europa.eu/
AGB
Allgemeine
Geschäftsbedingungen für den Verleih der SUP- Board, Zubehör und Kurse bei
crazy4diving.de Lorenz & Partner GbR, Híntergasse 4,99819 Krauthausen,
Germany, Tel.0171-317 67 47
Email: info@crazy4diving.de www.crazy4diving.de
Stand: 24.04.2016
§ 1 Geltungsbereich
Folgende allgemeine
Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Mieter und der
Lorenz & Partner GbR Inh. Danny Lorenz, im Folgenden Vermieter genannt,
geschlossenen Mietverträge über
SUP -Vermietung und Kurse in der zum Vertragsschluss geltenden Fassung.
§ 2 Vertragsschluss
Mit dieser Anmeldung
wird die Wirksamkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Mit Annahme durch den Vermieter bzw. durch
Auftragsbestätigung kommt der Vertrag
zustande. Die Anmeldung wirkt für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer.
Die Benutzung der SUP- Board und Zubehörs erfolgt auf eigene
Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für Schäden.
Eine Vermietung erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises.
Bei Minderjährigen ist die
Unterschrift des Erziehungsberechtigten auf dem Mietvertrag notwendig.
Es kann auch eine Vollmacht vorgelegt werden, mit der Telefonnummer des
Erziehungsberechtigten, die zum Vermietungszeitpunkt erreichbar sein
müssen.
(a) Jede Person ist teilnahmeberechtigt, die weder konditionell oder gesundheitlich
beeinträchtig ist und ohne Gefahr die angebotenen Leistung für sich
und andere ausüben.
(b) Voraussetzung für die Teilnahme an allen Angeboten auf Wasser ist
die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Gewässer ohne Hilfsmittel
schwimmen zu können.
Sind die Teilnehmer minderjährig, ist eine Erklärung des
gesetzlichen Vertreters erforderlich, dass die minderjährigen Teilnehmer die Voraussetzungen
unter § 2 a +b erfüllen.
Der Mieter verpflichtet sich, die
Mietgegenstände mit Sorgfalt zu behandeln.
Schäden und Verschmutzungen werden auf Kosten des Mieters entfernt.
Der Mieter hat bei Übergabe die
Mietgegenstände auf den Zustand zu überprüfen.
Auf vorhandene Schäden ist der Vermieter vor der Anmietung hinzuweisen. Zum festgelegten Rückgabetermin
hat der Mieter die Mietgegenstände
vollständig dem Vermieter zurückzugeben.
Bei Beschädigungen und Verlust der Mietgegenstände haften Mieter und
Benutzer als Gesamtschuldner. Der Mieter hat vollen Ersatz zu leisten, auch
wenn Verursacher Dritte und Naturgewalten sind.
Der Mieter übernimmt nach
Übernahme der Mietgegenstände die volle Haftung.
Unterzeichnet er den Mietvertrag für mehrere Teilnehmer, so bleibt er dem Vermieter gegenüber in
allen Punkten haftbar.
§ 3 Preise und Leistungen
Die Preise richten sich nach der derzeit gültigen Preisliste. Der Umfang der zu erbringenden Leistung ergibt sich
aus dem Vertrag. Erforderliche
Leistungsänderungen werden unverzüglich angegeben.
§ 4 Fälligkeiten und Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt am
Tage nach Abschluss des Mietvertrages und Materialübergabe in bar.
Bei Buchung ist die Zahlung per Vorkasse zu entrichten. Nach Buchungseingang
erhalten Sie eine Rechnung für die
Überweisung. Eine Buchung wird erst nach Zahlungseingang verbindlich.
§ 5 Sicherheit
Der Mieter bestätigt, dass die
Benutzer der Mietgegenstände Schwimmer sind. Für Nichtschwimmer und Kinder bis zum vollendeten 14.Lebensjahr
besteht Tragepflicht von Rettungswesten.
Die Benutzer werden wegen der Unfallgefahr auf das Tragen von Rettungswesten aufmerksam gemacht.
Ab dem vollendeten 6.Lebensjahr dürfen Kinder
bei uns Stand up Paddling betreiben.
Außerhalb der vorab besprochenen Abschnitte ist Stand Up Paddle verboten. Sollten diese Vorsichtsmaßnahmen
missachtet werden sind wir dazu
berechtigt die Anmietung oder die Touren abzubrechen. Der Mietpreis und die Nebenkosten sind in diesem Fall in voller
Höhe zur Zahlung fällig.
§ 6 Haftungsausschluss
Lorenz & Partner GbR haftet als reine Vermietung und nicht für Personen,- Sach- und Transportschäden.
Wir übernehmen keine Haftung für verlorene oder beschädigte Sachen.
Lorenz & Partner GbR haftet weder vertraglich noch außervertraglich für Schäden, die
dem Benutzer oder Dritten im Zusammenhang mit den
überlassenen Mietsachen entstehen.
Der Benutzer wird den Vermieter von Ansprüchen Dritter
aufgrund von Unfällen freistellen.
Auch stellt der Benutzer den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen aus der Verletzung von Verordnungen, Gesetzen oder
sonstigen Vorschriften in
Zusammenhang mit dem Gebrauch der Mietgegenstände durch ihn oder Dritte Person frei.
§ 7 Widerruf/ Stornierung / Rücktritt
bei höherer Gewalt
Wird die Nutzung infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich gefährdet oder unmöglich, kann der Vertrag von
beiden
Seiten gekündigt werden. Wird der Vertrag aufgrund höherer Gewalt (Hochwasser, Unwetter, Sturm, starker Nebel, (extremes Niedrigwasser ) gekündigt,
so
kann der Vermieter für bereits erbrachte Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Der Mieter hat in diesem Fall keinen Anspruch auf
Kostenerstattung von Nebenkosten (Anreise, Hotelübernachtung).
Der Mieter muss bei plötzlicher Veränderung der Wetterlage, die Mietgegenstände
innerhalb der Öffnungszeiten vollständig zurückbringen.
Dem Vermieter steht ein Recht zur fristlosen Kündigung zu, wenn der Mieter bzw. ein Teilnehmer durch
grobem Fehlverhalten, Lärm,
Materialmissbrauch, bei Missachtung der Natur und offensichtlich alkohol- und drogenbedingt nicht in der Lage ist, die SUP –Touren
durchzuführen.
Sämtliche Kosten und Folgekosten sind vom Mieter zu zahlen.
Der Vermieter behält sich das recht vor, ohne Einhalt einer Frist vom Vertrag
zurückzutreten, wenn eine Mindestteilnehmerzahl der Kurse nicht erreicht
wird.
Sollten eine rechtzeitige Rückgabe der Mietgegenstände nicht möglich sein oder
einen vorzeitigen Abbruch erfordern, so ist der Mieter verpflichtet ,
umgehend den Vermieter davon in Kenntnis zu setzen, um eine einfache und
kostengünstige Lösung abzusprechen.
Sieht sich der Vermieter zur Sicherung seiner Interessen und/oder zur Vermeidung von möglichen
Schäden/Materialverlustes, die Mietgegenstände
mengenmäßig ganz oder teilweise zurückzuholen, so trägt der Mieter laut Mietvertrag die Kosten.
Für eine
Bergung der Mietgegenstände werden je Stunde 50,- € und für die Kilometerberechnung des Fahrzeuges 1,50 € berechnet.
Materialschäden sind vom
Mieter oder Teilnehmer zu tragen.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Klauseln davon
unberührt. An die unwirksame Klausel tritt die ihr
rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommende Klausel.